Zum Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai macht der Ehrentag sichtbar, was Demokratie trägt: Menschen, die Verantwortung übernehmen und mitgestalten. Damit Engagement das leisten kann, braucht es einen sicheren Rahmen. Schutz und Prävention im Ehrenamt knüpfen deshalb an die Grundrechte an, die unser Zusammenleben tragen. Sie geben auch im Ehrenamt Orientierung: Sie zeigen, was geschützt ist – und wo Schutz notwendig wird. Praktisch heißt das: respektvoller Umgang, klare Zuständigkeiten und verlässliche Wege, um mit Konflikten, Grenzverletzungen, Anfeindungen oder Bedrohungen umzugehen – vor Ort und digital.
Fünf Grundrechte als Schutz-Kompass
- Artikel 1 – Menschenwürde: Jede Person verdient Respekt – unabhängig von Alter, Herkunft, Einschränkungen oder Lebenslage. Im Ehrenamt heißt das: Niemand wird bloßgestellt, abgewertet oder „auf ein Merkmal“ reduziert. Dazu gehört auch, Privates zu schützen und sensibel mit Informationen umzugehen.
- Artikel 2 – Recht auf körperliche Unversehrtheit: Engagement soll nicht gefährlich werden. Deshalb braucht es Maßnahmen, die Engagierte und Teilnehmende vor Gewalt, Übergriffen und vermeidbaren Risiken schützen. Wichtig sind klare Zuständigkeiten, ein kurzer Blick auf mögliche Risiken vor Aktionen und ein Plan, was im Ernstfall zu tun ist.
- Artikel 3 – Gleichheit und Schutz vor Benachteiligung: Angebote im Ehrenamt sollen allen offenstehen. Damit das gelingt, müssen Ausgrenzung und diskriminierende Bemerkungen klar begrenzt werden. Barrieren in Sprache, Zugang oder Umgangston sollten erkannt und abgebaut werden, damit Menschen nicht aus dem Angebot gedrängt werden.
- Artikel 5 – Meinungsfreiheit (und ihre Grenzen): Unterschiedliche Meinungen gehören dazu. Meinungsfreiheit heißt aber nicht Angriffsfreiheit. Beleidigungen, Drohungen und das Veröffentlichen privater Daten sind keine „Meinung“. Für Organisationen heißt das: Gesprächsräume vor Ort und online schützen. Klare Moderationsregeln und ein abgestimmtes Vorgehen helfen, handlungsfähig zu bleiben.
- Artikel 8 & 9 – Versammlungs- und Vereinsfreiheit: Menschen sollen sich treffen, austauschen und organisieren können. Dafür braucht es einen geschützten Rahmen, in dem Beteiligung ohne Einschüchterung möglich ist. Hausregeln, eine gute Moderation und klare Schritte bei Störungen sichern, dass Veranstaltungen und Treffen für alle bereichernd sind.
So werden Grundrechte nicht nur als Prinzipien sichtbar, sondern als praktischer Maßstab für einen Alltag, in dem Engagement geschützt, verlässlich und handlungsfähig bleibt.
Mehr zum Thema findet ihr bei dem Projekt “Schutz und Prävention im Ehrenamt” der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, gefördert durch die Robert Bosch Stiftung.
Die 5 Grundrechte als Schutzkompass hier herunterladen.
