Die Fördermittel im Aktionsförderprogramm zum Ehrentag sind ausgeschöpft – vielen Dank an alle Bewerbenden für euer großes Interesse! Falls ihr gerade noch einen Antrag eingereicht habt: Wir bearbeiten derzeit die letzten eingereichten Anträge und melden uns zeitnah bei euch.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hält weitere Förderprogramme bereit. Mit dem Mikroförderprogramm unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt die Nachwuchsgewinnung ehrenamtlich getragener Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Regionen, beim Förderprogramm action! Aktiv für eine globale Welt können Engagierte bis zu 500 EUR für eine Bildungsaktion zu globalen Themen beantragen. Schaut doch mal vorbei!
Häufige Fragen – FAQ zum Aktionsförderprogramm
Das Programm stärkt Mitmach-Aktionen rund um den Ehrentag, im Aktionszeitraum vom 16. bis 31. Mai 2026. Wir wollen möglichst viele Menschen einladen, selbst aktiv zu werden und Engagement sichtbar zu machen.
Mit dem Programm unterstützen wir euch dabei, Ideen fürs Gemeinwohl umzusetzen – unbürokratisch, kreativ und gemeinsam mit anderen. So entsteht Raum für Begegnung, Beteiligung und neue Impulse vor Ort.
Bewerbunsberechtigt in diesem Programm sind Privatpersonen, die selbst oder die im Namen von
- Gemeinnützigen Organisationen,
- Initiativen oder Gruppen,
- Eingetragenen Vereinen,
- Nicht eingetragenen Vereinen,
- Vereinen in Gründung,
- Städten, Gemeinden oder Landkreisen,
ihre Aktionsidee einreichen.
Die Bewerbung erfolgt jeweils durch eine Einzelperson.
Gefördert werden Mitmach-Aktionen, die den Geist des Ehrentags aufgreifen – also Engagement sichtbar machen, Gemeinschaft fördern und Menschen miteinander ins Gespräch bringen.
Wichtig ist, dass eure Aktion gemeinwohlorientiert ist. Das bedeutet, sie muss über euer eigenes Interesse hinausgehen und ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt werden.
Ob Anerkennung, Zusammenhalt oder Vernetzung im Mittelpunkt stehen: Jede Idee, die dazu beiträgt, den Ehrentag lebendig und gemeinschaftlich zu gestalten, ist willkommen. Beispiele für bereits geplante Mitmach-Aktionen findet ihr auch in unserem Engagement-Finder.
Gefördert werden Aktionen, die im Aktionszeitraum (16.-31. Mai 2026) des Ehrentags stattfinden.
Die Fördersumme beträgt maximal 500 Euro pro geförderter Aktion. Ihr müsst keinen Eigenanteil leisten.
Liegen die Gesamtkosten eurer Aktion über 500 EUR, ist der Restbetrag jedoch von euch selbst zu erbringen. In Punkt 3 der Antragstellung “Ausgaben- und Finanzierungsplan” taucht euer Anteil unter 3.2 auf, die Förderung der DSEE unter 3.3, diese ist auf 500 EUR begrenzt.
Soweit sie erforderlich und angemessen sind, können folgende Ausgaben als förderfähig anerkannt werden:
- Aktionsbezogene Anschaffungen (z.B. Materialien, Arbeitsmittel)
- Aktionsbezogene Veranstaltungsausgaben (z.B. Mieten, Verpflegungskosten)
- Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
- Aufwendungen im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen (z.B. Honorare)
- Reisekosten (gemäß Bundesreisekostengesetz)
Alle Ausgaben müssen sich direkt eurer geplanten Aktion zuordnen lassen und anhand von Einzelbelegen nachweisbar sein. Eine Abrechnung von Sach- und Honorarausgaben über Pauschalen ist nicht möglich.
Der Ehrentag findet am 23. Mai 2026 statt.
Der Aktionszeitraum zum Ehrentag läuft vom 16. bis zum 31. Mai 2026, umfasst also die Woche vor und die Woche nach dem Ehrentag. Mitmach-Aktionen zum Ehrentag, die in diesem Zeitraum stattfinden, können gefördert werden.
Der Förderzeitraum beginnt mit der Bewilligung des Antrags und läuft bis zum 30. Juni 2026. In diesem Zeitraum getätigte Ausgaben, die unmittelbar mit der geförderten Aktion zusammenhängen, können als förderfähig anerkannt werden.
Pro Person kann grundsätzlich nur eine Aktion gefördert werden.
Nein. Für jede Mitmach-Aktion kann nur ein Antrag gestellt und gefördert werden.
Bitte stimmt euch daher im Vorfeld ab, wer einen Antrag für die geplante Aktion einreicht. So stellen wir sicher, dass die Aktion klar zugeordnet ist und eine transparente sowie faire Vergabe der Fördermittel erfolgt.
Mehrfachanträge für identische oder inhaltlich gleiche Aktionen können leider nicht berücksichtigt werden.
Ja. Für die gleiche Organisation können von mehreren Personen Anträge gestellt und gefördert werden, sofern es sich um klar voneinander abgegrenzte Mitmach-Aktionen handelt.
Wichtig ist, dass jede beantragte Aktion inhaltlich und organisatorisch eigenständig ist. Es darf nicht von mehreren Personen Förderung für ein und dasselbe Projekt beantragt werden.
Bitte achtet darauf, die jeweilige Mitmach-Aktion im Antrag eindeutig zu beschreiben, damit die Abgrenzung zu anderen Aktionen derselben Organisation nachvollziehbar ist.
Die Bewerbung auf Förderung ist ab dem 2. Februar 2026 bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, spätestens jedoch bis 31. Mai 2026, möglich.
Die eingereichten Aktionen werden fortlaufend geprüft und über sie entschieden.
Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel bereits vor dem 31. Mai 2026 ausgeschöpft sein, behalten wir uns vor, die Antragstellung vorzeitig zu schließen.
Die Prüfung erfolgt durch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE). Die Prüfung erfolgt fortlaufend in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbung auf Förderung.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt automatisch nach der Förderzusage auf das im Antrag angegebene Konto.
Es ist also kein Mittelabruf notwendig.
Nein. Eine Mitmach-Aktion im Rahmen dieses Förderprogramms darf nicht ausschließlich aus einer Einzelanschaffung (z. B. eines Geräts, Materials oder einer Ausstattung) bestehen.
Die Förderung richtet sich auf Aktivitäten mit erkennbarem Aktions- und Beteiligungscharakter. Das bedeutet, dass die Anschaffung von Gegenständen nur dann förderfähig ist, wenn sie in ein Gesamtkonzept eingebettet ist, das aktive Mitwirkung, Durchführung von Aktionen oder Veranstaltungen und/oder begleitende Maßnahmen vorsieht.
Reine Einzelanschaffungen ohne nachvollziehbaren Bezug zu einer aktiven Mitmach-Aktion erfüllen die Fördervoraussetzungen nicht und können daher nicht berücksichtigt werden.
Ein Verwendungsnachweis muss bis 30. September 2026 eingereicht werden.